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Die häufigsten Kundenfragen und Tipps zum Energieanbieterwechsel

1) Was ist der leichteste Weg meinen Energieanbieter zu wechseln?
Der definitiv einfachste und komfortabelste Weg zum Wechsel ist ein Termin mit einem unserer Mitarbeiter. Dieser berät sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren Verträgen und führt auf Wunsch den gesamten Wechsel für Sie durch.

2) Was kostet mich der Wechsel des Strom- und Gasanbieters?
Beides ist kostenlos. Es ist nicht zulässig Wechselgebühren zu verlangen.

3) Muss ich meinen Vermieter informieren?
Sollten Sie selbst Vertragspartner des Energieanbieters sein - bekommen Sie also ihre Rechnungen direkt vom Anbieter - so ist ein Informieren des Vermieters nicht notwendig. Erhalten Sie Ihre Rechnungen vom Vermieter - zum Beispiel bei einer Warmmiete - so ist dieser Vertragspartner des Anbieters. Natürlich können Sie Ihren Vermieter bitten einen Termin mit uns zu vereinbaren um die Energieverträge zu optimieren.

4) Ist ein Stromausfall möglich, wenn ich meinen Energieanbieter wechsle?
Nein. Grundversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet alle Haushalte mit Energie zu versorgen. Auch, wenn sie kein Vertragspartner mehr sind.

5) Wo ist mein Stromzähler zu finden?
In den meisten Fällen ist Ihr Stromzähler im Treppenhaus oder im Keller untergebracht. Sollten Sie dort nicht fündig werden, fragen Sie einfach Ihren Vermieter oder Hausmeister - er wird Ihnen sicher weiterhelfen können.

6) Sind beim Anbieterwechsel technische Änderungen notwendig?
Nein. Es sind keinerlei Arbeiten oder neue Geräte notwendig. Das Ablesen des Stromzählers übernimmt übrigens weiterhin der örtliche Netzbetreiber. (In der Regel die EWE AG.)

7) Wer liefert meinen Strom/mein Gas, wenn ich nie den Anbieter gewechselt habe?
In diesem Fall werden Sie vom sogenannten Grundversorger beliefert. Das ist in der Regel im ostfriesischen Raum die EWE AG. Sollten Sie nie den Strom- und Gasversorger gewechselt haben ist der Preis vergleichsweise sehr hoch.

8) Was ist bei einem Umzug zu tun?
Sollten Sie umziehen, ist zu empfehlen, dass Sie die Energieverträge bereits sechs bis acht Wochen vorher umstellen. Das hat einen einfachen Grund: Die Anbieter brauchen immer eine gewissen „Anlaufzeit” bis die Umstellung vollzogen ist. Sind noch ein paar Wochen Zeit bis zum Umzug, stellen Sie sicher, dass bis zum Umzug bereits alles erledigt ist. Kümmern Sie sich bis zum Umzug nicht um passende Energieverträge, so entsteht automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger. Das stellt zwar sicher, dass sie nicht ohne Strom und Gas sind, aber Sie zahlen vergleichsweise sehr hohe Gebühren. Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie den Vertrag für Ihre alte Wohnung/Ihr altes Haus rechtzeitig kündigen.

9) Wie kann ich die Höhe meines Energieverbrauchs einschätzen?

Strom
      1 Person:     1500 kWh
      2 Personen: 2500 kWh
      4 Personen: 4000 kWh
      5 Personen: 5000 kWh

Gas
      1 Person:     6000 kWh
      2 Personen: 8000 kWh
      4 Personen: 12000 kWh
      5 Personen: 14000 kWh

10) Sollte ich selbst bei meinem vorherigen Anbieter kündigen?
Dies ist nicht notwendig, denn mit der Unterzeichnung des neuen Vertrags kündigen Sie automatisch Ihren Altvertrag.
Wichtig: Sollte Ihr Anbieter Ihnen aufgrund einer Preiserhühung ein Sonderkündigungsrecht einr¨umen, ist die Kündigungsfrist sehr kurz bemessen. Vereinbaren Sie bitte einen unverzüglichen Termin mit uns, damit es unseren Mitarbeitern möglich ist, diese Fristen einzuhalten.

11) Was muss ich beachten, sollte sich mein Verbrauch ändern?
Sie müssen keinerlei Änderungen vornehmen. Die Höhe Ihrer Abschläge wird jährlich vom Anbieter an Ihren Verbrauch angepasst.

12) Gibt es einen Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?
Der Netzbetreiber kümmert sich um die Instandhaltung und den Betrieb des Stromnetzes. Der Stromversorger hingegen ist der Lieferant des Stroms. Oftmals sind Netzbetreiber und Stromversorger ein und dasselbe Unternehmen. (Besonders häufig, sollten Sie nie den Versorger gewechselt haben.)

13) Habe ich eine Widerspruchsfrist?
Ja. Auch nach getätigter Unterschrift haben Sie gesetzlich 14 Tage Zeit vom Vertrag zurückzutreten. Dies erfolgt am einfachsten schriftlich beim neuen Anbieter.

14) Was kann ich tun, sollte es zu Problemen beim Wechsel kommen?
Dies liegt meist an fehlerhaften Angaben. Kontaktieren Sie uns am besten unverzüglich telefonisch und wir lösen Ihr Problem so schnell es geht.

15) An welchem Tag muss ich den Zählerstand ablesen und notieren?
Bei jedem Wechsel des Anbieters müssen Sie den Zählerstand am Wechseltag notieren und zu jeder Preiserhöhung und Preisminderung. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung sicher gewährleistet.

Sollten Sie weitere Fragen zum Wechsel und/oder Energieverträgen haben, kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail. Kontakt